AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand vom 07.04.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden AGB genannt) für das Vatertagsfest in Schmiechen (im nachfolgenden Veranstaltung genannt)

AGB zwischen dem Musikverein Schmiechen e.V. (im nachfolgenden Veranstalter genannt) und dem Festbesucher (im nachfolgenden Kunde genannt).

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgende AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der AGB und der Hausordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden können. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Jeder Kunde ist gehalten, mit Polizei, Veranstalter und Sicherheitspersonal bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.

  1. Allgemeines
    1.1. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
    1.2. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    1.3. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen –auch für den privaten Gebrauch sind nicht gestattet. Jeder Kunde willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme zu Informations- und Dokumentationszwecken. Dies schließt die Vervielfältigung in Print- und audiovisuellen Medien, Veröffentlichungen, Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
    1.4. Personen, die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können von der Veranstaltung verwiesen werden.
    1.5. Auf dem gesamten Gelände findet das Jugendschutzgesetz Anwendung.
    1.6. Bei Nichtbeachtung der Verbote erfolgt der Verweis von der Veranstaltung, ohne dass der Kunde eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Für jeden Verstoß kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, gegen die Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Bei Zuwiderhandlung besteht Haftungsanspruch für etwaige Personen- oder Sachschäden. Eltern haften für ihre Kinder.
    1.7. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters ist verboten.
    1.8. Der Verkauf von Eintrittskarten ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist verboten.
    1.9. Das Übersteigen von Absperreinrichtungen, das Betreten des Bühnenbereiches, des nicht öffentlich zugänglichen Raums, des Küchenbereichs und des Ausschanks ist verboten.
    1.10. Das Mitbringen von Kampfhunden ist verboten.
    1.11. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und ähnlichem ist verboten.
    1.12. Das Mitbringen von Speisen, Getränken, Spirituosen, sonstigen alkoholischen Getränken, illegaler Drogen und ähnlichem ist verboten.
    1.13. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischer Artikel, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Fackeln, Wunderkerzen und ähnlichem ist verboten.
    1.14. Das Mitbringen von Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
    1.15. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht auf das Festgelände gebracht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen.
    1.16. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder radikalen Parolen ist verboten.
  2. Ticket-Geschäftsbedingungen
    2.1. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Kunden zustande.
    2.2. Bei dem Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß §312cBGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht (§ 355 BGB) nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter und Bezahlung durch den Kunden bindend und verpflichtet zur Abnahme der bestellten Karten. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.
    2.3. Die Bezahlung der Tickets erfolgt durch den Kunden per PayPal binnen 5Tagen nach Eingang der Bestellbestätigung.
    2.4. Der Versand der bestellten Tickets erfolgt per E-Mail durch den Anbieter pretix. An die vom Kunden beim Bestellvorgang angegebene E-Mailadresse.
    2.5. Eine persönliche Abholung der Tickets durch den Kunden ist nicht möglich.
    2.6. Der Veranstalter befreit sich jeglicher Haftung auf dem Postweg.
    2.7. Der Kunde ist verpflichtet sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, falls er die Tickets nicht innerhalb von 15Tagen nach Vorliegen der Zahlung erhalten hat.
    2.8. Der Veranstalter hat das Recht bei Zahlungsverzug nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.
    2.9. Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarten nach Zugang / Kauf auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf alle Punkte wie z.B. Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Eintrittskarten hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Erwerb der Eintrittskarten (Datum des Kassenbons) beim Verkäufer schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Eintrittskarten.
    2.10. Der Zutritt zur Veranstaltung ist unabhängig vom Alter nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Veranstalter jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
    2.11. Der Vorverkauf läuft in der Regel bis zum jeweiligen Veranstaltungsbeginn. Restkarten können an der Abendkasse erworben werden.
    2.12. Es werden keine Sitzplätze reserviert. Die Sitzplätze sind nicht nummeriert und werden nach Eintreffen der Kunden von diesen belegt. Es besteht folglich freie Platzwahl, die aber nur bei rechtzeitigem Erscheinen wahrgenommen werden kann. Der Veranstalter behält sich vor, Plätze für Ehrengäste, Pressevertreter oder andere Personen freizuhalten.
    2.13. Ein Umtausch der Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Auf Nachfrage des Veranstalters ist ein Nachweis über den gültigen Eintritt –Festbändel / Stempel -jederzeit vorzuzeigen.
    2.14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kunden aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Kunde nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte.
    2.15. Veranstaltungen können von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichten Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten ableiten.
    2.16. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Wenn ein Künstler seinen Auftritt aufgrund eines Rundfunk- oder Fernsehauftrittes, sowie einer Tournee absagt, ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Eintrittspreis zurückzuerstatten. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
    Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Kunden durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
    2.17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen der Veranstaltung wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.
    2.18. Der Veranstalter haftet nicht für krankheits- oder witterungsbedingte Verhinderung des Künstlers.
    2.19. Der Veranstalter haftet nicht für krankheits- oder witterungsbedingte Verhinderung des Kunden.
  3. Sonstiges
    3.1. Haftungsausschluss: Der Aufenthalt auf allen Veranstaltungsorten des Vatertagsfestes, u.a. Festgelände, Festzelt, und andere Orte, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.
    3.1.1. Für den An- und Abtransport, den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau sowie eine ausreichende Versicherung ist jeder Aussteller des Vatertagsfestes und des Schmiechtal-Marktes selbst verantwortlich.
    3.2. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.
    3.3. Erfüllungsort/Gerichtsstand für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Veranstalters. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Veranstalters vereinbart.
    3.4. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Vorstandschaft

Musikverein Schmiechen e.V.

89601

Schelklingen

www.musikverein-schmiechen.de